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Wohnungssuche


Sie suchen eine Wohnung?

Die Baugenossenschaft Lohr am Main eG vermietet insgesamt 396 Wohnungen, besonders zentrumsnah in der Weisenau sowie in der Gärtnerstraße, im Brunnenwiesenweg und im Schafhofweg, idyllisch im Grünen gelegen in der Lindig-Siedlung und im Beilsteinweg.

Die Wohnungen der Baugenossenschaft Lohr am Main eG sind u.a. ausgestattet mit Gas-Etagenheizungen, Wasseruhren für jede Wohnung, Kabel und Satellitenfernsehen, teilweise mit Balkon sowie mit umfangreichen Grünflächen.

Für die technische Betreuung rund um Ihre Wohnung stehen Ihnen unser Hausmeisterservice sowie der Notdienst unserer Partnerfirmen zur Verfügung.

Modernisierung

Die Häuser der Baugenossenschaft werden fortlaufend modernisiert (u.a. Wärmedämmung und Balkonanbau). Die Wohnungen der Baugenossenschaft werden bei Mieterwechsel vor allem im Hinblick auf Heizung sowie Sanitär- und Elektroausstattung den aktuellen Anforderungen angepasst.

Gut und sicher wohnen

Sie wohnen bei der Baugenossenschaft Lohr am Main eG gut und sicher, weil

  • ... Sie vor Eigenbedarfsklagen geschützt sind
  • ... die Baugenossenschaft ein lebenslanges Dauernutzungsrecht bietet
  • ... Sie deshalb um Ihre Wohnung keine Angst haben müssen, die gerade in Zeiten des radikalen gesellschaftlichen Wandels der letze sichere Rückzugsraum ist.

Antragsformular

Hier können Sie den Antrag als Interessent einer Wohnung herunterladen: Download

Bitte senden Sie uns den vollständig ausgefüllten Antrag zu, wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Informationen zur Mitgliedschaft

Als Wohnungsnutzer bieten wir Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht und Schutz vor Eigenbedarfsklagen.

Für die Anmietung einer Wohnung ist bei Bezug der Beitritt zur Genossenschaft erforderlich. Statt der Hinterlegung einer Kaution erwerben Sie Genossenschaftsanteile, deren Anzahl sich nach der Größe der Wohnung richtet.

Auf die eingezahlten Geschäftsguthaben hat die Genossenschaft in den letzten Jahren eine Dividende in Höhe von 3% ausgeschüttet.

Bei Zuweisung bzw. Anmietung einer Wohnung ist die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen erforderlich, und zwar bei einer Wohnungsgröße

bis

  • 40 qm = 4 Anteile = EURO 600,--
  • über 40,00 qm bis 50 qm = 5 Anteile = EURO 750,--
  • über 50,00 qm bis 70 qm = 6 Anteile = EURO 900,--
  • über 70,00 qm = 8 Anteile = EURO 1.200,--

Bei Kündigung des Mietverhältnisses können die Genossenschaftsanteile ebenfalls gekündigt werden. Diese Kündigung muss auf einem gesonderten Formblatt erfolgen, das Sie bei uns erhalten. Die Kündigung kann gemäß Satzung nur zum Jahresende mit einer dreimonatlichen Kündigungsfrist erfolgen. Das Kündigungsformular muss also jeweils am 30. September eines Jahres bei uns vorliegen.

Genossenschaftliches Wohnen

Qualität zu sozial verträglichen Konditionen
Die Wohnungen sind Lebensraum mit höchstmöglicher Qualität zu bezahlbaren Preisen. Generationen von Mitgliedern leben spekulationsfrei in den Wohnungsgenossenschaften. Eine feste Mieterstruktur gibt es nicht. Die Wohnungsgenossenschaften stehen allen Menschen offen. Jüngeren wie Älteren, Familien und Alleinstehenden möchten sie nicht nur Wohnraum bieten, sondern ein Zuhause.

Sicherheit durch Dauernutzungsrecht

Mit Ihrem Einzug erwerben Sie ein Dauernutzungsrecht, d. h. Sie bestimmen selbst über die Länge des Vertragsverhältnisses. Eigenbedarfskündigungen sind bei Wohnungsgenossenschaften ausgeschlossen. Schließlich ist jedes Mitglied auch Miteigentümer der Genossenschaft!

Das lebenslange Wohnrecht gibt Ihnen Sicherheit und uns das gute Gefühl, unsere Nutzer zu kennen. Natürlich kann ein Mitglied jederzeit seinen Nutzungsvertrag kündigen und die Genossenschaft wieder verlassen. Problemlos erhalten Sie dann Ihr eingezahltes Geschäftsguthaben wieder zurück.

Mieter im eigenen Haus

Mit einer Genossenschaftswohnung entscheiden Sie sich für eine Wohnform, die eigentlich genau zwischen Miete und Eigentum liegt. Als Mitglied einer Genossenschaft werden Sie zum Miteigentümer am Gesamtbestand des Unternehmens. Statt der sonst üblichen Miete zahlen Sie eine Nutzungsgebühr und besitzen Anteile an der Genossenschaft.

Erwirtschaftete Überschüsse werden von der Genossenschaft in die Erhaltung, Modernisierung und Erweiterung des Hausbestandes reinvestiert oder auch als Dividende an die Mitglieder ausgeschüttet. So fließen erzielte Überschüsse praktisch zu den Mitgliedern zurück.

Ein Mitglied - eine Stimme

Die Wohnungsgenossenschaften organisieren das Wohnen und Zusammenleben nach demokratischen Prinzipien. Unabhängig von der Höhe seiner finanziellen Beteiligung hat jedes Mitglied eine Stimme, um seine Nutzungs- und Mitwirkungsrechte wahrzunehmen. Ob man nun aktiv (als Kandidat) oder passiv (als Wähler) von seinem Wahlrecht Gebrauch macht, das ist jedem selbst überlassen. Auf jeden Fall stehen jedem Mitglied Rede-, Antrags- und Auskunftsrechte zu. Sie können also auf demokratischer Basis für Ihre Interessen eintreten. Gestalten Sie Ihre Genossenschaft mit!

Eingetragene Genossenschaft = wirtschaftlich sichere Unternehmensform

Die Wohnungsgenossenschaften bieten durch ihre Zugehörigkeit zu den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden ein hohes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit. Eine Genossenschaft kann zudem weder durch einzelne Mitglieder noch durch Dritte mehrheitlich bestimmt, aufgekauft oder übernommen werden.
Bei der Geschäftspolitik der Genossenschaften stehen die Interessen der Mitglieder an erster Stelle. Im Falle der Insolvenz einer Genossenschaft haben die Mitglieder normalerweise keine Nachschüsse zu zahlen, sie haften allein mit ihren Geschäftsanteilen.

Genossenschaftliche Dienstleistungen

Zum guten und sicheren Wohnen gehört eben mehr als das Glück in den eigenen vier Wänden. Schon in der Planung einer Wohnanlage achten Wohnungsgenossenschaften auf eine gute Abstimmung mit Umweltschutz und Infrastruktur.

Sie wollen Mitglied in der Genossenschaft werden?

Nichts leichter als das!

Wenn Sie für Ihren Anspruch das Richtige gefunden haben, erwerben Sie die in dieser Genossenschaft üblichen Anteile und werden somit ein vollwertiges Mitglied. Übrigens: Die Anteile werden nach Kündigung von der Genossenschaft wieder ausgezahlt.